Grundschule Fischerhude mit

Außenstelle Otterstedt

 Aktuelles

 

  • Vom 11.10. - 24.10. sind Herbstferien.
  • Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, d. 27.10.2025.
  • Am 31. Oktober ist Reformationstag und schulfrei.
  • Im November kommen die Bläserwelten der Bremer Philharmoniker vormittags in alle Klassen.
  • Am 10. November ist nachmittags Blutspende in der Schule.
  • Am 14. November ist Handballtag der 3. und 4. Klassen.
  • Am 17. November um 18.30 Uhr findet der Informationsabend des Gymnasium Ottersberg für die Eltern der 4. Klassen in der Mensa in Fischerhude statt.
  • Am 24. November um 18.30 Uhr findet der Informationsabend der IGS Oyten für die Eltern der 4. Klassen in der Mensa in Fischerhude statt.
  • Am 01. Dezember um 18.30 Uhr findet der Informationsabend der  OBS Wümmeschule Ottersberg für die Eltern der 4. Klassen in der Mensa in Fischerhude statt.

Fisch-Otter Schulförderverein e. V. | Wilhelmshauser Str.13 | 28870 Ottersberg

 

 

 

 

 

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 

DES FISCHOTTER-SCHULFÖRDERVEREINS

 

 

 

Am Donnerstag, den 06. November 2025, um 20:00 Uhr

 

in der Grundschule Otterstedt

 

 

 

 

 

                                                                                                Ottersberg, den 06.10.2025

 

 

 

Liebe Vereinsmitglieder,                                           

 

 

 

wir laden Euch hiermit herzlich zu einer Mitgliederversammlung ein!

 

 

 

Grund dieser Versammlung ist die Abstimmung über eine Satzungsänderung. Diese ist aufgrund einer Anordnung des Finanzamtes Verden notwendig.

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.    Begrüßung durch die 1. Vorsitzende

 

2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

 

3.    Vorstellung der Abänderung

 

4.    Abstimmung

 

5.    Verschiedenes

 

  

 

Herzliche Grüße,

 

 

 

 1.Vorsitzende Simone Oberhoff                       2. Vorsitzender Daniel Künzler

 

 Anlage 1: Satzungsänderung

 

Anlage 1

 

 

 

Satzung alt:

 

§ 2 - Zweck

 

 

 

(1)  Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Fischerhude mit Außenstelle Otterstedt durch:

 

-           Beschaffung und Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln, sowie Ausstattung zur Förderung der sozialen Entwicklung in Pausen und Bewegungsphasen.

 

-           Beihilfen zu Schulveranstaltungen.

 

 

 

(2)  Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

 

 

(3)  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

 

(4)  Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

(5)  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

 

 

 

 

Satzung neu:

 

§ 2 - Zweck

 

 

 

(1)   Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Fischerhude mit Außenstelle Otterstedt durch:

 

-       Beschaffung und Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln, sowie Ausstattung zur Förderung der sozialen Entwicklung in Pausen und Bewegungsphasen.

 

-        Beihilfen zu Schulveranstaltungen.

 

 

 

(2)   Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 

(3)   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

 

(4)   Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

(5)   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

 

Einen riesigen Dank:

An alle fleißigen Läuferinnen und Läufer!

An alle Helferinnen und Helfer!

An alle Lehrerinnen und Lehrer!

Bei herrlichem Wetter konnten wir einen wunderbaren Sponsorenlauf für unseren Förderverein erleben. Wir Erwachsenen waren sehr berührt über den riesigen Eifer unserer Kinder.

Miteinander-Füreinander