Außenstelle Otterstedt
Aktuelles
Fisch-Otter Schulförderverein e. V. | Wilhelmshauser Str.13 | 28870 Ottersberg
EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
DES FISCHOTTER-SCHULFÖRDERVEREINS
Am Donnerstag, den 06. November 2025, um 20:00 Uhr
in der Grundschule Otterstedt
Ottersberg, den 06.10.2025
Liebe Vereinsmitglieder,
wir laden Euch hiermit herzlich zu einer Mitgliederversammlung ein!
Grund dieser Versammlung ist die Abstimmung über eine Satzungsänderung. Diese ist aufgrund einer Anordnung des Finanzamtes Verden notwendig.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
3. Vorstellung der Abänderung
4. Abstimmung
5. Verschiedenes
Herzliche Grüße,
1.Vorsitzende Simone Oberhoff 2. Vorsitzender Daniel Künzler
Anlage 1: Satzungsänderung
Anlage 1
Satzung alt:
§ 2 - Zweck
(1)
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Fischerhude mit Außenstelle Otterstedt durch:
- Beschaffung und Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln, sowie Ausstattung zur Förderung der sozialen Entwicklung in Pausen und Bewegungsphasen.
- Beihilfen zu Schulveranstaltungen.
(2) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4)
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
Satzung neu:
§ 2 - Zweck
(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und
Bildung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Fischerhude mit Außenstelle Otterstedt durch:
- Beschaffung und Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln, sowie Ausstattung zur Förderung der sozialen Entwicklung in Pausen und Bewegungsphasen.
- Beihilfen zu Schulveranstaltungen.
(2) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
Einen riesigen Dank:
An alle fleißigen Läuferinnen und Läufer!
An alle Helferinnen und Helfer!
An alle Lehrerinnen und Lehrer!
Bei herrlichem Wetter konnten wir einen wunderbaren Sponsorenlauf für unseren Förderverein erleben. Wir Erwachsenen waren sehr berührt über den riesigen Eifer unserer Kinder.
Miteinander-Füreinander